Auch wenn es sich nicht so anhört, sind wir nicht in Horn, sondern in St. Georg. Im Lenzig wurde in einem Hamburger Landgerichtssaal ein Kunststrafrechtsfall verhandelt. Ein Angeklagter soll als „Antikenvermittler“ aufgetreten sein und unter Vorspiegelung einwandfreier Provenienz, archäologische Kulturgüter dem Hamburger Museum für Kunst und Gewerbe angeboten haben. Von den vier maßgeblichen Gaunern sind noch drei – fast alle im Alter des Methusalem – übrig.
Konkret ging es um ein güldenes Trinkhorn, einen Becher sowie Teile eines Gürtels aus dem Siedlungsraum der Thraker. König Midas wäre neidisch. Die Artefakte sollen aus dem 3. oder 4. Jahrhundert vor Christus stammen. Das indoeuropäische Volk der Thraker siedelte östlich von Makedonien bis hin zum Westufer des Schwarzen Meeres. Vielleicht sind den Antikenvermittlern die Pferde durchgegangen, wie es sich weiland mit den Rossen des Diomedes zutrug.
Stelen und Rauben
Angeblich seien die Gegenstände 2014 am Schwarzen Meer gefunden und rechtmäßig ausgeführt worden. Ob Ausfuhrgenehmigungen oder Herkunftsnachweise vorgelegt wurden, ist nicht bekannt.
Ähnlich ging es bei einer neohethitischen Stele ebenfalls mit hohem ideellem und finanziellen Wert. Diese sollte eine Weile im Museum ausgestelt werden. Später stelte sich an dieser Stele heraus, dass diese Stele bei einer sog. Raubgrabung im türkischen Gaziantep ergraben und verbracht wurde. Die Zerstörung des Fundkontextes ist in diesem Fall besonders gravierend: Das Stadtgebiet befindet sich im Grenzgebiet zwischen Siedlungen der Hethiter und Assyrern, das später durch die Sassaniden geplündert und gebrandschatzt wurde. Bis heute zerbrechen sich Archäologen den Kopf, ob Gaziantep nicht auch die seleukidische Stadt Antiochia ad Taurum war. Undokumentierte Funde und Fundumstände verhindern einen umfassenden wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn.
Gescheiterte Antikenwäscherei
Angeboten wurde dies gülden Gerät im selben Jahr gegen die Zahlung von jeweils über 1 Million Euro – in bar. Für die Knaben ein Wunderhorn. Für Milliarden Mike sind das freilich „Pissgroschen“ – für eine Stiftung des öffentlichen Rechts am Steintorplatz indes nicht. Der Coup, jedenfalls bei der Stele, sich den guten Ruf eines Museums zu Nutzen zu machen, um das Objekt anschließend zu veräußern, scheiterte. Was folgte, war eine Stelenanzeige.
Kein Thrakisches Ende und keine thrakonische Strafe
Über den Kauf wurde nicht weiterverhandelt. Verhandelt wurde erst wieder im Gerichtssaal. Dort mussten sich die Angeklagten wegen versuchter gewerbsmäßiger Bandenhehlerei in Tateinheit mit versuchtem gewerbsmäßigen Bandenbetrug sowie Beihilfe zum versuchten Betrug in Tateinheit mit Beihilfe zur versuchten Hehlerei verantworten. Tant pis! Mittlerweile wurde das Verfahren bei zwei Angeklagten beendet. Geldstrafe. Reden ist Silber, Schweigen kann Gold sein. Der Kelch – oder was sie auch immer da hatten – ging an ihnen vorbei.
Herzlichst
Ihr Yannick Neuhaus

Hinterlasse einen Kommentar